Regionalradio, seit 1. 1. 1994 (Regionalradiogesetz vom 9. 6. 1993, mehrmals novelliert) bestehende Möglichkeit der Ausstrahlung von regionalen Radioprogrammen durch private Programmveranstalter neben dem ORF (sendet neun regionale Programme). Presseverleger dürfen höchstens 26 % der Anteile einer Regionalradiogesellschaft sowie je 10 % in 2 weiteren Bundesländern halten. Eine weitere Öffnung für private Anbieter bedeutet das Lokalradio seit 1996. Auf Basis des Regionalradiogesetzes hat die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Regionalradiobehörde bis 1998 53 Lizenzen (10 regionale und 43 lokale) für kommerzielles Radio vergeben.
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